Gericht erlässt Kirchen in Tschechien Steuern auf Entschädigungszahlungen

Richter kassieren Gesetz zu Kompensationen für Enteignungen im Kommunismus

Religionsgemeinschaften in Tschechien müssen auf Entschädigungszahlungen für Enteignungen während des Kommunismus nun doch keine Einkommensteuer zahlen. Ein entsprechendes Gesetz sei aufgehoben worden, teilte das Verfassungsgericht am Dienstag mit. Die Richter gaben damit einer Klage statt, die mehrere Senatoren gegen das im Mai von Präsident Milos Zeman unterzeichnete Gesetz eingereicht hatten. 

Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2012 und mehreren Abkommen mit dem tschechischen Staat haben die 17 christlichen und jüdischen Glaubensgemeinschaften Anspruch auf die Rückgabe von Vermögen in Höhe von 75 Milliarden Kronen (2,9 Milliarden Euro). Hauptsächlich handelt es sich dabei um Land, dass von der kommunistischen Regierung während des Kalten Krieges konfisziert wurde, aber auch um Kirchen sowie zahlreiche Kunstwerke.

Überdies wurde festgelegt, die Kirchen in den kommenden 30 Jahren mit 59 Milliarden Kronen für Besitz zu entschädigen, der nicht zurückgegeben werden kann. Der Prager Erzbischof Dominik Duka äußerte sich erleichtert über das Urteil. "Das sind gute Neuigkeiten für jeden, dem Freiheit und Demokratie wichtig sind", erklärte der Kardinal.

Das nun aufgehobene Gesetz über die Besteuerung der Entschädigungszahlungen war auf Drängen der Kommunistischen Partei verabschiedet worden, die im Prager Parlament die Minderheitsregierung der populistischen Bewegung ANO und der Sozialdemokraten toleriert. Das Gesetz war eine ihrer Bedingungen für die Unterstützung des Bündnisses. 

Die Katholische Kirche ist mit einer Million Gläubigen die größte Glaubensgemeinschaft in Tschechien und hat Anspruch auf bis zu 80 Prozent der Kompensationen. Allerdings gehört ein Großteil der 10,6 Millionen Tschechen gar keiner Religion an. 


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