Verfassungsgericht kippt Zweitwohnungssteuer in Oberstdorf und Sonthofen

Gericht sieht Verstoß gegen Gleichheitssatz

Das Bundesverfassungsgericht hat die in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen geltenden Regelungen zur Zweitwohnungssteuer gekippt. Bei der Erhebung liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor, wie das höchste deutsche Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss feststellte. Die Verfassungsrichter gaben deshalb den Verfassungsbeschwerden von zwei Wohnungseigentümern statt. Die Satzungen der Kommunen bleiben laut dem Beschluss bis zum 31. März 2020 übergangsweise anwendbar. (Az. 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13)

Das Verfassungsgericht wandte sich gegen die Berechnung der Steuer in den beiden Gemeinden. Basis dafür sind die Grundstücksbewertungen von 1964, die entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex hochgerechnet werden. Das Gericht verwies dazu darauf, dass es bereits in seinem Grundsteuerurteil im Jahr 2018 einen solchen Weg wegen der inzwischen aufgetretenen Wertverzerrungen als verfassungswidrig eingestuft habe.


Zurück