"Handelsblatt": Besserverdienende müssen Gaspreisbremse versteuern

Finanzministerium rechnet mit 850 Millionen Euro an Einnahmen

Bürgerinnen und Bürger mit einem hohen Einkommen sollen einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge die staatlichen Entlastungszahlungen durch die Gaspreisbremse versteuern. Für Privatpersonen, die den "Solidaritätszuschlag zu entrichten haben, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen", berichtete die Zeitung unter Berufung auf eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen. Demnach will die "Ampel" diese Regelung in das Jahressteuergesetz aufnehmen.

Die Regelung solle "den sozialen Ausgleich sicherstellen", berichtete das "Handelsblatt" weiter. Demnach rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen von 850 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Der Soli ist weitgehend abgeschafft - im vergangenen Jahr entfiel er für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, liegt aktuell bei 16.956 Euro Steuerschuld.

Laut "Handelsblatt" will die Koalition die Grenze wegen der hohen Inflation 2024 in zwei Schritten auf 18.130 Euro anheben. Danach gibt es eine Milderungszone, in der der Soli nur teilweise gezahlt werden muss. Diese soll nach dem Papier des Finanzministeriums auch bei der Gaspreisbremse gelten - in der Milderungszone muss nur ein Teil der Einnahmen versteuert werden, wie das "Handelsblatt" berichtete.


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