Bundesrechnungshof fordert "ohne weitere Verzögerungen" Reform der Kfz-Steuer

Viele Ausnahmen "nachweislich nicht effizient"

Der Bundesrechnungshof fordert die Streichung von zahlreichen Ausnahmen bei der Kfz-Steuer - und zwar sofort. Die Behörde erwarte, dass das zuständige Bundesfinanzministerium "ohne weitere Verzögerungen die Reform der kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen einleitet", heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs an den Bundestag, der in der jüngsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestags besprochen wurde. Es gehe um mehr als eine Milliarde Euro jährlich.

Der Rechnungshof beruft sich vor allem auf ein Gutachten der Universität Köln, das vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Auftrag gegeben worden war und seit Herbst 2019 vorliegt. Demnach seien die zahlreichen Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer "zumindest stufenweise zurückzuführen". Aber: "Konsequenzen folgten dieser Einschätzung nicht", moniert der Bundesrechnungshof.

Über das Papier hatte am Dienstag zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Es war erstmals im Dezember veröffentlicht worden. Am vergangenen Freitag beschäftigte sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags mit der Vorlage. Das Gremium prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.

Viele der Ausnahmeregelungen bei der Kfz-Steuer "sind nachweislich nicht effizient oder haben ihr Ziel bereits erreicht", unterstreicht die Behörde in dem Papier. Dem Gutachten zufolge trügen sie "teilweise auch nicht zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Fortentwicklung des Steuerrechts bei". Der Bundesrechnungshof forderte das Ministerium auf, "eine schrittweise Überprüfung aller gesetzlichen Ausnahmetatbestände" zu starten. "Ziel muss sein, überholte und nicht (mehr) zielführende Regelungen abzubauen und Dauerförderungen zu beenden."

Wie der Bundesrechnungshof ausführt, sah bereits das erste Kraftfahrzeugsteuergesetz aus dem Jahr 1922 Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle vor, etwa für "in landwirtschaftlichen Betrieben verwendete Zugmaschinen". Bei späteren Gesetzesänderungen seien die Regelungen erweitert worden - inzwischen würden für zehn Prozent des Fahrzeugbestandes in Deutschland Steuerbefreiungen und andere Ausnahmen gelten.

"Insgesamt führen sie zu jährlichen Mindereinnahmen von über eine Milliarde Euro", resümiert der Rechnungshof. Aktuell nimmt der Bund jährlich rund 9,5 Milliarden Euro an Kfz-Steuer ein.

Von der Führung des Bundesfinanzministeriums zeigt sich der Rechnungshof enttäuscht. "Das BMF hat bislang keine Initiative ergriffen, überholte und nicht (mehr) zielführende Steuervergünstigungen abzubauen. Es hat zugelassen, dass alte, unbefristete Befreiungsvorschriften und Ausnahmen von der Regelbesteuerung trotz des nachgewiesenen Reformbedarfs unverändert fortbestehen", heißt es in dem Bericht.

Eine Reforminitiative des Ministeriums sei "seit Jahren überfällig". Jedoch zeigten auch jüngere Aussagen des Ressorts von Christian Lindner (FDP), "dass es keine Initiative ergreifen will, die notwendige Reform der kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen anzugehen".


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