Investitionsabzugsbetrag nur mit Nachweis der Investitionsabsicht
veröffentlicht am: 1.5.14
Wer nachträglich noch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will, muss einen Nachweis bringen, dass die Investitionsabsicht schon in dem Jahr bestanden hat, für das der Abzugsbetrag beantragt wird.