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Personal, Arbeit und Soziales
Beitragsbemessungsgrenzen 2018
veröffentlicht am: 2.1.18
Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.
Sachbezugswerte für 2018
veröffentlicht am: 2.1.18
Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Stärkung der betrieblichen Altersversicherung
veröffentlicht am: 31.12.17
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel
veröffentlicht am: 30.12.17
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Selbst getragene Aufwendungen für Dienstwagen
veröffentlicht am: 1.12.17
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Arbeitgeberzuschüsse nach einer Gehaltsreduzierung
veröffentlicht am: 1.12.17
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.
Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %
veröffentlicht am: 1.12.17
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück
veröffentlicht am: 1.11.17
Die Gestellung von Brötchen und Kaffee ist kein vollwertiges Frühstück und damit nur mit den tatsächlichen Kosten statt mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.
Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen
veröffentlicht am: 1.11.17
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
veröffentlicht am: 1.10.17
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.
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