Kurzfristige Beherbergung
von Arbeitnehmern
veröffentlicht am: 1.5.13
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.