Volle Sozialversicherungspflicht
von Auszubildenden
veröffentlicht am: 1.10.09
Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.