Leistungen aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung sind kein Arbeitslohn
veröffentlicht am: 1.4.07
Leistungen, die Ihr Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung wegen eines Unfalls im privaten Bereich erhält, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.