Hochwertige Kleidung vom Arbeitgeber ist Arbeitslohn
veröffentlicht am: 1.9.06
Überlässt ein Textilhersteller seinen Mitarbeitern Kleidung, so ist dies als Arbeitslohn zu versteuern, selbst wenn dadurch in erster Linie der Verkauf eigener Produkte gefördert werden soll.