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Personal, Arbeit und Soziales
Zweckbefristung muss den Zweck ausdrücklich nennen
veröffentlicht am: 25.3.05
Soll ein Arbeitsverhältnis bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels befristet werden, muss der Zweck ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt sein.
Keine Anrechnung der abgewälzten Lohnsteuer
veröffentlicht am: 25.3.05
Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.
Steuerfreiheit von Abfindungen
veröffentlicht am: 28.1.05
Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, kann man auch davon ausgehen, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wollte und somit auch veranlasst hat.
Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung
veröffentlicht am: 24.12.04
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.
Beitragsbemessungsgrenzen für 2005
veröffentlicht am: 24.12.04
Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.
Online-Steueranmeldungen sind jetzt Pflicht
veröffentlicht am: 24.12.04
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Neue Regeln für betriebliche Direktversicherungen
veröffentlicht am: 24.12.04
Betriebliche Direktversicherungen sind zukünftig noch stärker steuerlich begünstigt, aber auch zusätzlichen Anforderungen unterworfen.
Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2005
veröffentlicht am: 24.12.04
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2005 ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.
Navigationsgerät im Geschäftsfahrzeug
veröffentlicht am: 12.11.04
Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.
Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Phantomlohn
veröffentlicht am: 1.10.04
Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.
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