Einlage eines Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten
veröffentlicht am: 1.3.19
Eine Einlage in die Kapitalrücklage der GmbH, die der Gesellschaft die Ablösung von Schulden ermöglicht und damit die Inanspruchnahme des Gesellschafters als Bürgen verhindert, zählt zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf den Gesellschaftsanteil