Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung
veröffentlicht am: 1.7.15
In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.