Teilabzugsverbot für laufende Ausgaben wegen Pachtverzicht
veröffentlicht am: 1.2.14
Verzichtet ein Gesellschafter auf einen Teil der vereinbarten Pachtzahlungen, unterliegen die Ausgaben für den Pachtgegenstand nur dann dem Teilabzugsverbot, wenn der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.