Vertragswidrige Fahrzeugnutzung durch den Geschäftsführer
veröffentlicht am: 1.4.10
Es hängt weiter von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine vertragswidrige Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zählt.