Geschäftsführerhaftung bei
Aussetzung der Vollziehung
veröffentlicht am: 1.6.09
Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.