Veruntreuung durch einen Verwandten des Gesellschafters
veröffentlicht am: 1.11.07
Veruntreut der Verwandte eines GmbH-Gesellschafters das Geld der Gesellschaft, darf das Finanzamt nur dann eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen, wenn der Gesellschafter von der Veruntreuung wusste.