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GmbH-Ratgeber
Erbringung der Stammeinlage
veröffentlicht am: 1.3.06
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
Geld statt Urlaub ist keine verdeckte Gewinnausschüttung
veröffentlicht am: 1.2.06
Eine Abgeltungszahlung für Urlaub, den der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Überstundenvergütungen für Gesellschafter-Geschäftsführer
veröffentlicht am: 1.1.06
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.
Klagerecht einer GmbH & Co. KG
veröffentlicht am: 1.12.05
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
Pflichtveröffentlichungen einer GmbH
veröffentlicht am: 1.12.05
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Die Finanzplanung der Großen Koalition
veröffentlicht am: 12.11.05
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften
veröffentlicht am: 1.11.05
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
veröffentlicht am: 1.11.05
Bei gleicher Zusage an zwei Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleicher Beteiligung steht beiden der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu.
Haftung einer Limited
veröffentlicht am: 1.10.05
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer
veröffentlicht am: 1.10.05
Zuschläge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhält, sind regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung.
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