Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische Land- und Forstwirtschaft
veröffentlicht am: 21.1.24
Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.