Frist für Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen
veröffentlicht am: 25.3.22
Das EU-Recht steht einer Ausschlussfrist für die Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände nicht im Wege, auch wenn der Bundesfinanzhof noch deren Verhältnismäßigkeit klären muss.