Solarstrom als selbständige Leistung neben der Vermietung
veröffentlicht am: 11.5.21
Ob die Stromlieferung von der Photovoltaikanlage auf dem Dach an den Mieter eine Nebenleistung zur Vermietung oder eine eigenständige Hauptleistung ist, entscheidet über den Vorsteuerabzug des Vermieters.