Steuerschuldnerschaft des Bauträgers entfällt automatisch
veröffentlicht am: 1.4.17
Das Finanzgericht Münster meint, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers auch ohne Rückzahlung der Umsatzsteuer entfallen kann, wenn der Bauträger keine anderen Umsätze getätigt hat, die eine Umsatzsteuerschuld begründen.