Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
veröffentlicht am: 1.3.15
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.