Steuererklärung als Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
veröffentlicht am: 1.2.14
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.