Längere Übergangsfrist und geplante Erleichterungen bei der Gelangensbestätigung
veröffentlicht am: 1.6.12
Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.