Privat genutzter Anbau berichtigt nicht zum Vorsteuerabzug
veröffentlicht am: 1.2.10
Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug.