Allround-Catering nur zum normalen Umsatzsteuersatz
veröffentlicht am: 1.11.07
Catering-Unternehmen, die neben der Lieferung von Speisen und Getränken zusätzliche Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen.