Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2022 verlängert
veröffentlicht am: 10.1.24
Das Bundesamt für Justiz wird in Fällen, in denen die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 bereits abgelaufen ist, erst im April mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen.