Wechsel zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV
veröffentlicht am: 1.5.22
Bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 haben Unternehmer die Möglichkeit, zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV zu wechseln, wenn das andere Programm für sie günstiger ist.