Betriebsaufspaltung unter Beteiligung minderjähriger Kinder
veröffentlicht am: 16.9.21
Bei der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung eines Gesellschafters vorliegt, sind dem Gesellschafter die Anteile seiner minderjährigen Kinder nicht zuzurechnen, wenn für diese eine Ergänzungspflegschaft bestellt ist.