Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung
veröffentlicht am: 1.2.15
Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.