Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
veröffentlicht am: 1.4.13
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.