Hinzurechnung von Zinsen an ausländische Muttergesellschaft
veröffentlicht am: 1.5.12
Dass die Zinsen an eine ausländische Muttergesellschaft bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, weil keine steuerliche Organschaft möglich ist, ist verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar.