Gewillkürtes Betriebsvermögen muss dem Betrieb dienen können
veröffentlicht am: 1.12.09
Ist ein Wirtschaftsgut nicht dazu geeignet, den Betrieb zu fördern, kann es kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein, sodass Verluste daraus keine Betriebsausgaben sind.