Landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel?
veröffentlicht am: 1.2.06
Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.