Werkvertrag verpflichtet zur unverzüglichen Leistung
veröffentlicht am: 27.7.01
Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen.