Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten
veröffentlicht am: 1.10.17
Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.