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Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenzen 2017
veröffentlicht am: 1.1.17
Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
veröffentlicht am: 30.12.16
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Änderungen für Familien und Privatpersonen
veröffentlicht am: 30.12.16
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
veröffentlicht am: 1.12.16
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten für 2016 und 2017 angehoben.
Eine Stunde Fahrzeit kein Grund für doppelte Haushaltsführung
veröffentlicht am: 31.10.16
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält eine Fahrzeit von einer Stunde pro Strecke für zumutbar und versagt daher den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung.
Steuerentlastung für Privatleute und Familien
veröffentlicht am: 30.10.16
Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.
Abgetrennter Arbeitsbereich ist kein häusliches Arbeitszimmer
veröffentlicht am: 30.9.16
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung
veröffentlicht am: 30.9.16
Auch für einen Orchestermusiker ist der vertraglich vorgeschriebene schwarze Anzug nicht als Berufskleidung steuerlich abziehbar.
Ausgaben für Dienstjubiläum sind steuerlich abziehbar
veröffentlicht am: 31.8.16
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Ausgaben für die Feier anlässlich eines Dienstjubiläums als Werbungskosten abziehbar.
Aufwandsentschädigung eines Schöffen ist steuerpflichtig
veröffentlicht am: 31.7.16
Die Aufwandsentschädigungen, die ein Schöffe für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
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