Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist objektbezogen
veröffentlicht am: 1.10.12
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Höchstbetrag für ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten nur einmal geltend gemacht werden kann, überlässt aber die endgültige Entscheidung dem Bundesfinanzhof.