Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
veröffentlicht am: 1.7.05
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.