Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw
veröffentlicht am: 7.9.01
Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.