Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
veröffentlicht am: 20.12.25
Während es für eine Begünstigung von Wohngrundstücken sachlich gerechtfertigte Gründe gibt, ist allein der Zweck, mehr Steueraufkommen zu erzielen, nicht ausreichend, um höhere Hebesätze für gewerbliche Grundstücke zu rechtfertigen.