Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
veröffentlicht am: 16.9.24
Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es nur, wenn dafür bereits eine Rechnung ausgestellt und die Leistung erbracht worden ist, weshalb Vorauszahlungen im Vorjahr vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt werden.