Ehegattenübergreifender gewerblicher Grundstückshandel
veröffentlicht am: 31.1.16
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch ehegattenübergreifend vorliegen, wenn eine vorherige Schenkung einer Immobilie an den anderen Ehegatten allein dazu dient, die Gewerblichkeit zu verhindern.