Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
veröffentlicht am: 1.9.14
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.