Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien
veröffentlicht am: 1.3.11
Weil die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist teilweise verfassungswidrig war, hat die Finanzverwaltung jetzt geregelt, wie in den noch offenen Fällen zu verfahren ist.