Eigenheimzulage vor der Teilung in Wohneigentum
veröffentlicht am: 6.4.01
Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.