Erstattungsverzicht von Krankheitskosten bei Privatversicherten
veröffentlicht am: 1.6.19
Wer als privat Versicherter Patient auf die Erstattung von Arztkosten verzichtet, um von der Versicherung einen Bonus zu erhalten, kann diese Kosten später nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.