Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei Ehegatten
veröffentlicht am: 4.1.17
Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.