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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif
veröffentlicht am: 1.6.17
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
Entschädigung für Schöffenrichter ist nur teilweise steuerpflichtig
veröffentlicht am: 1.6.17
Die verschiedenen Aufwandsentschädigungen, die ein ehrenamtlicher Schöffenrichter erhält, sind teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig.
Sterbegeld ist steuerpflichtig
veröffentlicht am: 1.5.17
Das von einem Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten gezahlte Sterbegeld ist Teil der steuerpflichtigen Rente.
Sonderausgabenabzug für Bonuszahlungen der Krankenkasse
veröffentlicht am: 1.5.17
Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich.
Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind
veröffentlicht am: 1.4.17
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr
veröffentlicht am: 31.3.17
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
veröffentlicht am: 28.2.17
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen
veröffentlicht am: 28.2.17
Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.
Kosten für einen Bauprozess
veröffentlicht am: 4.1.17
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei Ehegatten
veröffentlicht am: 4.1.17
Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.
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