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Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Abgeltungsteuer bei Darlehen an eine GmbH
veröffentlicht am: 1.9.14
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Abgeltungsteuer bei Darlehen an Angehörige
veröffentlicht am: 1.9.14
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen
veröffentlicht am: 1.8.14
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten
veröffentlicht am: 1.8.14
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
veröffentlicht am: 1.7.14
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu Darlehensverträgen zwischen Angehörigen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer
veröffentlicht am: 1.6.14
Beim Bundesfinanzhof ist ein neues Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Werbungskosten für Kapitalerträge anhängig.
Abgeltungsteuer gilt nicht für Gesellschafterdarlehen
veröffentlicht am: 1.5.14
Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
veröffentlicht am: 1.4.14
Gemeinsam mit Deutschland haben sich zahlreiche Staaten auf einen automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten verständigt.
Neue Richtlinen zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
veröffentlicht am: 1.3.14
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisungen zur Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und zur Förderung der Altersvorsorge an das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz angepasst.
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
veröffentlicht am: 1.2.14
Bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen muss das Finanzamt die Intensität der Prüfung auf Fremdüblichkeit vom Grund der Darlehensvergabe abhängig machen.
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