Näheverhältnis schließt Abgeltungsteuer nicht automatisch aus
veröffentlicht am: 1.11.13
Nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer führt automatisch dazu, dass die Abgeltungsteuer nicht mehr zur Anwendung kommt, meint das Finanzgericht Münster.